Andere Termine des gleichen Kurstyps
Sa. 29.11.2025 bis Sa. 14.01.2026
Fortführender Kurs (Teil 2) - Gelebtes Gewaltschutzkonzept - von der Planung in die Umsetzung
Im Überblick
Im zweiten Teil des Kurses steht die praktische Umsetzung der Gewaltschutzkonzepte und die konkrete Reflexion der Gewaltprävention in Kindertageseinrichtungen im Mittelpunkt. Dieser erweiternde Kurs baut auf den Anforderungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) und der SGB VIII-Reform auf, die die Erstellung von Gewaltschutzkonzepten für bestehende und zukünftige Einrichtungen vorschreiben.
Die Koordination und Abstimmung dieser Prozesse zwischen den verschiedenen Akteuren bzw. Ebenen (siehe Auflistung unten) sind entscheidend, um den Schutz der Kinder effektiv zu gewährleisten. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass alle Beteiligten ihre jeweiligen Rollen und Verantwortlichkeiten verstehen und reflektieren und sich auf die gemeinsame Vision eines sicheren Umfelds für Kinder einigen.
Dieser fortführende Kurs ergänzt den bereits bestehenden Kurs für BEP- und/oder Schwerpunkt-Kita-Fachberatungen sowie die erweiterten Zielgruppen um die Steuerungsebene hessischer Kindertageseinrichtungen, d.h. allgemeine Fachberatungen, Leitungen, Trägervertretungen und Fachaufsichten/Jugendamtsvertretungen. Im Teil des ersten Kurses "Gewaltschutzkonzept in Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage des BEP" wird die Umsetzung des Gewaltschutzkonzepts aus systemischer Sichtweise inhaltlich beleuchtet. Im professionsübergreifenden Austausch wird im Kurs eine gemeinsame Vorstellung entwickelt, wie ein Gewaltschutzkonzept zum Wohle der Kinder implementiert, umgesetzt und geprüft werden kann.
Die Ziele des Kurses:
Der zweite Kurs dient als weiterer Schritt, um der großen Nachfrage nach Unterstützung im Bereich Gewaltschutz und Implementierung der Schutzkonzepte gerecht zu werden. Im Fokus steht die Reflexion der Umsetzung zur Erstellung oder Prüfung eines Gewaltschutzkonzeptes als Prozess in der Praxis. Anhand von Beispielen aus der Praxis wird ko-konstruktiv eine Haltung und Kultur auf der Grundlage der Philosophie des BEP erarbeitet und die notwendigen Schritte auf der Steuerungsebene, wie z.B. partizipative Prozesse zur Umsetzung des Konzeptes, werden besprochen.
Die Teilnehmenden…
reflektieren ihre individuellen Aufgaben, Rollen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die Aufgaben der anderen Akteurinnen und Akteure, die ebenfalls am Gewaltschutzkonzept beteiligt sind;
können die verschiedenen Aspekte ihres Gewaltschutzkonzeptes mit den Prinzipien des Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) verknüpfen;
erwerben verschiedene methodische Kompetenzen, um eine Haltung der Achtsamkeit in den Teams zu etablieren;
erlangen ein Verständnis für die Themen „Gespräche führen bei Grenzverletzungen“, sowie „Personal- und Teamrehabilitation bei Verdachtsfällen“;
werden sensibilisiert für Strukturen, die unterschiedliche Formen von Gewalt begünstigen;
wissen, wie eine vernetzte Zusammenarbeit mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren gelingen kann;
erwerben Handlungskompetenzen, um die Inhalte des Gewaltschutzkonzeptes konkret in die eigene Praxis umsetzen zu können.
Der Kurs umfasst vier Kurstage, wobei die Kurstage in ganzen oder halben Tagen mit mindestens zwei Praxisphasen angeboten werden.
Um die Praxis zielgerichtet und praxisnah beim Thema Gewaltschutz und Gewaltschutzkonzept zu unterstützen, ist dieser Kurs für alle beteiligten Akteurinnen und Akteur der Steuerungsebene, die mit der Umsetzung, Erstellung und ggf. Prüfung dieser Konzepte betraut sind, geöffnet.
Insbesondere ist dieser Kurs für folgende Akteurinnen und Akteure geeignet:
BEP- und Schwerpunkt-Kita-Fachberatungen
Allgemeine Fachberatungen der Kinder- und Jugendhilfe
(stellvertretende) Leitungen von Kindertageseinrichtungen
Trägervertretungen von Kitas
Jugendamtsvertretungen (Fachaufsichten)
Um die Implementierung in den Teams zu erleichtern, ist dieser Kurs ebenfalls für die jeweilige Kinderschutzbeauftragte des Teams/Trägers mit Steuerungsfunktion sowie die stellvertretende Leitung einer Kita geöffnet.
Für teilnehmende BEP- und Schwerpunkt-Kita-Fachberatungen mit Grundqualifizierung gilt dieser Kurs bei Teilnahme an allen Kurstagen als Aufbauqualifizierung im Sinne des HKJGB. Für teilnehmende Kita-Leitungen und stellvertretende Kita-Leitungen ist der Kurs gemäß § 32 Abs. 3 HKJGB (Qualitätspauschale) anerkannt.